Brandschutzklappen

Lüftungsleitungen in Gebäuden mit mehr als zwei Geschossen und Lüftungleitungen, die Brandabschnitte überbrücken, unterliegen besonderen behördlichen Auflagen. Sie müssen so hergestellt sein, dass Rauch und Feuer nicht in angrenzende Bauabschnitte oder Geschosse gelangen kann. Dies wird in der Regel durch den Einsatz von Brandschutzkappen gewährleistet, die den Lüftungskanal im Brandfall unterbrechen.

Dem Einsatzort entsprechend gibt es Klappen verschiedener Bauarten mit dementsprechend unterschiedlichen Wartungsintervallen und differierendem Wartungsaufwand.

  • Brandschutzklappen mit Wartungsauflagen:
    Zunächst halbjährliche Wartung. Nach zwei aufeinanderfolgenden mängelfreien Wartungen erfolgt eine Wartung im jährlichen Turnus.
  • Brandschutzklappen ohne Wartungsauflagen:
    Monatliche protokollierte Prüfung durch die Zentrale über die Gebäudeleittechnik.
  • Brandschutzkappen ohne bauaufsichtlich definierte Wartung:
    Jährliche Inspektion.
  • Rauchauslöseeinrichtungen für Brandschutzklappen:
    Monatliche Wartung entsprechend den Prüfbescheiden bzw. Zulassungen.

Wir führen sämtliche Überprüfungen, Wartungen, Reparaturen sowie den Umbau oder Austausch von Brandschutzklappen durch und erstellen diesbezügliche Instandhaltungsprotokolle.