Um das Übergreifen von Brandherden auf andere Gebäudeteile zu verzögern oder zu verhindern, werden Gebäude nach Maßgabe der Bauaufsichtsbehörde in sogenannte Brandabschnitte unterteilt. Diese werden mit Rauch- oder Feuerschutztüren gesichert, die im Normalfall geöffnet sein dürfen, wenn sie mit einer Feststellanlage versehen sind. Im Brandfall werden diese Türen über einen Impuls des integrierten Rauch- oder Thermoschalters geschlossen.
Eine Feststellanlage hat folgende Bestandteile:
- Rauch- oder Thermoschalter
- Türhaftmagneten oder elektromagnetische Türschließer
- Drucktasten zur Auslösung von Hand
- Stromversorgung
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